E-Rechnung wird Pflicht ab 2025 

Wussten Sie, dass die elektronische Rechnungsstellung in Deutschland ab 2025 Pflicht ist?

Wir erklären Ihnen alles, was Sie wissen müssen.

Eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) wird verpflichtend, wenn Leistungen zwischen Unternehmen ausgeführt werden. Die E-Rechnung wird nur dann verpflichtend, wenn Käufer und Verkäufer beide in Deutschland ansässig sind.

Wenn Sie die Gesetzgebung einhalten möchten, die bereits am 1. Januar in Kraft tritt, füllen Sie das untenstehende Formular aus und wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Die Pflicht zur Ausstellung und zum Empfang einer elektronischen Rechnung zwischen zwei in Deutschland ansässigen Unternehmen gilt ab dem 1. Januar 2025. Kein Grund zur Panik. Der Rechnungsversand und -empfang muss nicht sofort umgestellt und digitalisiert werden. Von 2025 bis Ende 2027 gilt eine Übergangsregelung. Allerdings besteht die Pflicht, ab dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen zu können.

Unsere Lösung kostet 149 EUR pro Monat*. Weitere Informationen zur Lösung finden Sie weiter unten auf der Seite oder kontaktieren Sie uns, indem Sie das untenstehende Formular ausfüllen.

Füllen Sie das Formular aus

Erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben für nur 149 EUR pro Monat

So funktioniert unsere Lösung für Sie


1. Lösung

Wenn Sie ein Buchhaltungssystem nutzen, welches bereits XRechnungen importieren kann, ist efacto in der Lage diese für Sie empfangen. Ihr Unternehmen hat dann die Möglichkeit, diese herunterzuladen und in Ihr Buchhaltungssystem zu importieren.


2. Lösung

Sollten sie aktuell kein Buchhaltungssystem haben, empfängt efacto die XRechnungen für Sie, und Sie haben Im Anschluss haben die Möglichkeit, sich in ihr efacto Kundenportal ein zu loggen und Ihre empfangenen XRechnungen anzusehen. Dort können Sie Ihre E-Rechnungen auch speichern oder im PDF-Format herunterladen.

Was kostet die Lösung mit efacto?

Wir bieten Ihnen die oben genannte Lösung zu einem Preis von 149 EUR pro Monat. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate.

Als Kunde von efacto steht ihnen unser Telefonischer Support von Montag bis Freitag von 08.00 bis 16.00 Uhr kostenlos zur Verfügung.

Ab 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen im Format der Norm CEN 16931 empfangen können. Es gibt keine Übergangsregelung. Wenn ein Rechnungsaussteller ab dem 1. Januar 2025 eine E-Rechnung verschickt, muss der in Deutschland ansässige Empfänger E-Rechnungen zu Mehrwertsteuerzwecken empfangen können.

Ab 2028 sind die neuen Regelungen zur elektronischen Rechnungsstellung für alle Unternehmen in Deutschland verpflichtend. Diese Regelungen betreffen sowohl den Versand als auch den Empfang von E-Rechnungen zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmen.

Ab 2027 müssen Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 800.000 EUR E-Rechnungen ausstellen. Kleinere Unternehmen mit einem Umsatz unter 800.000 EUR und EDI-Rechnungen dürfen bis zum 31. Dezember 2027 weiterhin Papierrechnungen verwenden

Die wichtigsten Termine

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine E-Rechnung?

Ein von dem Peppol-Behörde zertifizierten Access-Point Servicebetreiber ist in der Lage ein Unternehmen als Empfänger zu registrieren. Es wird dabei normalerweise die USt.ID-Nr. des Unternehmens als s.g. Endpoint-ID (auch Peppol-ID genannt) für die Registrierung verwendet.

Wer ist zur Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtet?

Wenn ich nur E-Rechnungen nur sende möchte, ist eine Registrierung erforderlich?

Was ist eine E-Rechnung gemäß der Norm EN 16931?

Gibt es eine Ausnahme von der E-Rechnungspflicht?

Unternehmen müssen als Empfänger im Peppol-Netzwerk registriert werden – Wie geht das?

Nein, wenn E-Rechnungen nur gesendet werden, und kein Empfang von E-Rechnungen erforderlich ist, ist eine Registrierung nicht notwendig.
Ab 2025 müssen in Deutschland ansässige Unternehmer (sofern sie nicht nur umsatzsteuerfreie B2B-Transaktionen im Land durchführen) feststellen, ob sie in den Anwendungsbereich der obligatorischen E-Rechnungsvorschriften fallen. Betroffen sind:Unternehmer mit Sitz (Firmensitz) oder Geschäftsleitung in Deutschland;Unternehmen mit einer festen Niederlassung in Deutschland, die an der Transaktion beteiligt ist (oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt, wenn sie keinen Firmensitz haben, in Deutschland liegt).
Ausgenommen von der E-Invoicing-Pflicht sind lediglich Kleinbetragsrechnungen (also Rechnungen mit einem Bruttorechnungsbetrag von höchstens 250 Euro) sowie Fahrscheine mit Rechnungsfunktion.

E-Rechnung ist der Austausch eines elektronischen „Dokuments“ zwischen einem Lieferanten und einem Käufer. Eine E-Rechnung wird in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen, das auch die elektronische Verarbeitung der Rechnung ermöglicht.

Die heute bereits verwendete Formate, XRechnung, Peppol Bis und ZUGFeRD entsprechen die europäische Norm EN 16931.efacto GmbH unterstützt beides XRechnung und Peppol Bis für elektronische Rechnungen und Gutschriften mit der Dienstleistung PDFtoX (Automatische Umwandlung von PDF-Rechnung in E-Rechnung).www.efacto.de